Mit Beginn der Bauarbeiten ist die Arbeit des SiGeKo nicht abgeschlossen. In der Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens wird der SiGe-Plan fortlaufend vom SiGeKo an die veränderten Bedingungen angepasst und überarbeitet. Der SiGeKo ist dafür zuständig, dass die Vorgaben des SiGe-Plans stetig eingehalten werden.
Sofern der SiGeKo Sicherheitsbesprechungen- und/oder Sicherheitsbegehungen der einzelnen Gewerke für sinnvoll hält, um die Koordination der Zusammenarbeit aller am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz herbeizuführen, ist er für die Organisation und Durchführung dieser verantwortlich.
Der SiGeKo muss zudem dafür sorgen, dass das Baugrundstück nach außen abgesichert wird, um auch hier wechselseitige Gefährdungen zu vermeiden.
In den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB); insbesondere in der RAB 30, sind weitere Informationen zu Pflichten und Aufgaben des SiGeKo nachzulesen.

