In der Planungsphase des Bauvorhabens identifiziert der SiGeKo mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle und entwickelt Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit sämtlicher Beschäftigten.
Die allgemeinen Grundsätze des § 4 Arbeitsschutzgesetz werden hierbei stets vom SiGeKo beachtet.
Zudem ist der SiGeKo ein wichtiger Berater bei der Entwicklung der Bauausführungszeiten und Terminabstimmung und ist an der Planung der Baustelleneinrichtung beteiligt.
Zu den Aufgaben des SiGeKo gehört neben der Erstellung des SiGe-Plans auch die Überarbeitung dessen, sowie die Aufsicht, dass die dort aufgestellten Regeln und Grundsätze beachtet werden.
Alle auf der Bestelle Anwesenden müssen sich an die Regeln des SiGe-Plans halten, schon deshalb empfehlen wir eine rechtzeitige Bestellung eines SiGeKo, um gewissenhaftes und sicheres Arbeiten bereits zu Beginn der Planungsphase zu gewährleisten.

